Neue Fondsbesteuerung ab 2018: Was Anleger jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2018 gibt es ein neues Steuergesetz für die Versteuerung von Fonds. Es soll für viele Anleger einfacher werden, aber bringt dieses neue Gesetz auch Nachteile mit sich? In diesem Beitrag erfahrt ihr mehr.


Neue Fondsbesteuerung: Was muss man jetzt beachten?

Für die Glücklichen unter uns, die Aktien und Fonds vor 2009 gekauft haben, war die Steuerlast bisher gering: Die 25 % Abgeltungssteuer konnte man sich all die Jahre sparen. Ein Viertel aller Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Gewinnen auf Kapitalerträge blieb steuerfrei. Der Staat gewährte den sogenannten Bestandsschutz, der Anleger vor dieser Steuer schützte.

Welchen Stand hatte eigentlich der DAX 2009? Hat es sich gelohnt? Und ob es sich gelohnt hat! Der DAX zählte Ende 2009 etwa 6.000 Punkte, und im Jahr 2017 liegt er bei ca. 11.500 Punkten – eine deutliche Steigerung.

Wie wurden Fonds bis 2017 besteuert?

Die Besteuerung war bis 2017 recht kompliziert. Manche Fonds wurden von der Bank automatisch mit der Abgeltungssteuer bemessen, bei anderen musste man die Abgeltungssteuer selbst per Antrag abführen. Thesaurierende Fonds aus dem Ausland wurden sogar doppelt besteuert – einmal jährlich und dann nochmals beim Verkauf.

<strong>Thesaurierend:</strong> Der Begriff Thesaurierung bezeichnet Vorgänge, bei denen erwirtschaftete Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern in der Organisation einbehalten werden.

Wie werden Fonds ab 2018 besteuert?

Ab 2018 wird vieles einfacher. Es müssen keine Steuerdaten von Fonds mehr in der Steuererklärung angegeben werden, und es gibt keine zu viel gezahlten Quellensteuern. Die Abgeltungssteuer wird automatisch auf die Gewinne gezahlt. Für thesaurierende Fonds gibt es eine Vorabpauschale, die sich am in einem Jahr aufgelaufenen Wertzuwachs orientiert. Der Staat gewährt hierbei einen Freibetrag von 100.000 €, und es wurde ein kleines Versprechen gegeben: „Keine Erhöhung der Steuer!“

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Ein grünliches Bild, das die vereinfachten Steuerregelungen für Fonds ab 2018 darstellt. Es zeigt ein Steuerdokument mit einem Häkchen, Symbole für finanzielles Wachstum wie Diagramme und ein Schutzsymbol, das den Freibetrag von 100.000 € repräsentiert. Die Darstellung betont die Einfachheit und die Vorteile der neuen Regelungen für Anleger.

Was ist mit dem Bestandsschutz?

Die Politik hat ihr Versprechen gebrochen. Vor 2009 wurde den Anlegern versprochen, dass der Altbestand unangetastet bleibt. Nun fällt dieser Schutz weg. Der Staat argumentiert, dass ein Steuerschlupfloch geschlossen werden musste, da viele Anleger kurz vor 2009 in Fonds investierten, um die 25 % Steuer zu umgehen.

Steuerschlupfloch ab 2018 (legal)

Da der Bestandsschutz wegfällt, gewährt der Staat den Investoren einen Freibetrag von 100.000 € für Anteile, die vor 2009 erworben wurden. Dieser Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Schenkungen und Erbschaften erhöhen den Freibetrag. Zudem erhebt der Fiskus für einige in Deutschland erstellte Fonds eine Körperschaftssteuer von 15 %. Anleger erhalten jedoch eine Teilfreistellung, die automatisch von den Banken abgeführt wird. Die Höhe der Freistellung hängt von der Aktienquote des Fonds ab.

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